Ausschreibung des AgraNova-Preises 2026

Ausschreibung des AgraNova Innovationspreises der Thüringer Land- und Ernährungswirtschaft 2026

Ziel des Wettbewerbs

Innovationen sind die Grundlage von Fortschritt. Sie generieren Wachstum, wirt-schaftlichen Erfolg und werden benötigt, um die aktuellen und zukünftigen Heraus-forderungen der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) zu bewältigen. Ohne die Nutzung neuer Ideen und ständiges Weiterentwickeln von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen ist es heute kaum noch möglich im Wettbewerb zu bestehen. Deshalb sollte die Suche nach Innovationen Bestandteil jeder Unternehmensphilo-sophie sein. 
 

Mit der regelmäßigen Auslobung des Preises sollen die Innovationsbereitschaft der Thüringer Land- und Ernährungswirtschaft gewürdigt und die Unternehmen ani-miert werden, weiter innovativ zu bleiben bzw. sich neu damit auseinanderzuset-zen. Darüber hinaus soll mit der Preisverleihung die Innovationsförderung des Frei-staats Thüringen in diesem Bereich beworben werden. 
 

Träger

Gemeinschaftliche Träger des Innovationspreises 2026 sind:

  • das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) und
  • die Thüringer Aufbaubank (TAB)

Verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbes ist die TAB.

Preisgeld

Der AgraNova Innovationspreis 2026 ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 € verbunden.

Verfahren

Das Wettbewerbsverfahren umfasst:

  1. Ausschreibung
  2. Bewerbung (Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen)
  3. Auswahlverfahren
  4. Sonderpreise
  5. Bekanntgabe Preisträger/-in und die Verleihung des Preises sowie der Sonderpreise
     

1. Ausschreibung

 

Die Veröffentlichung der Ausschreibung des Preises erfolgt:

  1. auf der Internetseite https://www.agranova.de und
  2. auf den Internetseiten der Träger.
     

2. Bewerbung
 

2.1 Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbände aus der Land- und Ernährungswirtschaft, Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Kooperationen/Zusammenschlüsse mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gelten im Rahmen dieses Wettbewerbes als Innovation (Bewerbungsgegenstand), wenn:

  • sie sich deutlich von bereits vorhandenen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen unterscheiden und
  • die Markteinführung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 stattgefunden hat oder stattfinden soll.

Die Innovation muss einen direkten Bezug zur Land- oder Ernährungswirtschaft haben und überwiegend in Thüringen entwickelt und/oder gefertigt worden sein.

Mit dem Einreichen der Bewerbung muss die Bereitschaft erklärt werden, als Preisträger (Innovationspreis und Sonderpreise) die Innovation an mindestens einem Tag auf den Grünen Tagen Thüringen (25. bis 27.09.2026) in einer vom Veranstalter festgelegten Form (Bühnen- oder Standpräsentation) vorzustellen.

Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig und ausschließlich online spätestens bis zum 31.05.2026 unter: https://www.agranova.de einzureichen.

Bewerbungen, die nach diesem Termin eingehen, sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Die TAB überwacht die Einhaltung der Einreichungsfrist und entscheidet entsprechend.

2.2 Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen beinhalten:

  • vollständig ausgefüllter Online-Bewerbungsbogen
  • Fotos (für die Nutzung auf Social Media und Website mit Angabe des Copy-rights) und eine Präsentation (PowerPoint, PDF), die eine Veröffentlichung der Bewerbung ermöglichen sowie ggf. weitere erläuternde Anlagen (Flyer, etc.)


Nach Abgabe der Bewerbung erhalten die Teilnehmenden eine elektronische Eingangsbestätigung.

Die eingereichten Bewerbungsunterlagen müssen vollständig, verständlich und von einer solchen Qualität sein, dass eine Bewertung durch die Jury möglich ist. Andernfalls kann keine Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgen. Die TAB nimmt diese Prüfung vor und entscheidet entsprechend.

Zur Durchführung des Auswahlverfahrens müssen mindestens fünf Bewerbungen die vorstehend genannten Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen erfüllen. Wird diese Anzahl nicht erreicht, kann das Verfahren vorzeitig und ohne Verleihung des Innovationspreises 2026 bzw. der Sonderpreise beendet werden.

Wurden als Ergänzung der Bewerbungsunterlagen Modelle, Proben oder Ähnliches eingereicht, werden diese auf Verlangen soweit möglich zurückgegeben.

Bei Bedarf sollte der Jury zur Bewertung des Bewerbungsgegenstandes auch die Besichtigung vor Ort möglich sein.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.

Eine Erstattung von Bewerbungskosten erfolgt nicht.

Fragen zum Wettbewerb können an die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner der Abteilung Agrarförderung bei der Thüringer Aufbaubank gerichtet werden:

Marlen Feustel-Stötzer | Tel.: 0361 74 47 - 321
Marlen.Feustel-Stoetzer@aufbaubank.de

Theresa Friedrich | Tel.: 0361 74 47 - 457
Theresa.Friedrich@aufbaubank.de

Jasmin Koch | Tel.: 0361 74 47 - 867
Jasmin.Koch@aufbaubank.de

Daniel Küßner | Tel.: 0361 74 47 - 357
Daniel.Kuessner@aufbaubank.de

3. Auswahlverfahren

3.1 Jury

Die Bewertung wird durch eine Jury vorgenommen, die aus maximal fünf von den Trägern des AgraNova Innovationspreises 2026 zu benennenden Personen besteht.

Die Arbeitsweise der Jury wird durch eine Geschäftsordnung bestimmt.

Die Sitzungen und Beratungen der Jury finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung können die Juroren weitere unabhängige Sachverständige hinzuziehen. Diese besitzen eine beratende Funktion und haben kein Stimmrecht. 
 

3.2 Bewertungskriterien

Für die Auswahl des/der Preisträgers/-in sind folgende Kriterien maßgebend:

  • Innovationsgrad (Neuartigkeit) und Reichweite (regional, national, internatio-nal)
  • Anwendungsmöglichkeit / Nutzen in der Land- oder Ernährungswirtschaft 
    (Nische oder breites Anwendungsspektrum) bei Produkten, die Herkunft der Rohstoffe zur Unterstützung der regionalen Wertschöpfung (Anteil regional), bei Verfahren und Dienstleistungen die Auswirkung auf die regionalen Wert-schöpfungsketten
  • Beitrag zur Nachhaltigkeit der Landwirtschaft (Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verbesserung des Tierwohls, zur Verbesserung der Res-sourceneffizienz, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eines effi-zienteren Personaleinsatzes, zur gesunden Ernährung)
  • Marktetablierung (bereits erfolgreich, steht kurz bevor)
  • Forschungsanteil/Beteiligung wissenschaftlicher Einrichtungen (Komplexität, Schwierigkeitsgrad)
  • Durchführung einer Bedarfsanalyse (Zielgruppen- und Marktorientierung, Erkennen von Marktnischen)

3.3 Entscheidung der Jury

Die Jury entscheidet mehrheitlich über die Vergabe des AgraNova Innovationspreises 2026.

Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Es werden keinerlei Begründungen für nicht ausgezeichnete bzw. nicht nominierte Bewerbungen abgegeben.

4. Sonderpreise

Neben der Verleihung des AgraNova Innovationspreises 2026 besteht unter allen eingereichten Bewerbungen auch die Möglichkeit der Verleihung von bis zu drei Sonderpreisen. Diese können durch Dritte gestiftet werden. Für die Art des Sonderpreises gibt es keine Vorgaben. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass der Stifter in keiner direkten oder indirekten Beziehung zu einer der eingereich-ten Bewerbungen steht.

Die Jury entscheidet unter Beteiligung der Stifter der Sonderpreise ebenfalls über die Verleihung der Sonderpreise.

5. Bekanntgabe des Preises und Preisverleihung

Die Entscheidung über den Gewinner/die Gewinnerin des AgraNova Innovationspreises 2026 wird den Bewerbern und Medien im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung bekannt gegeben.

Die Preisverleihung findet durch die Träger des Preises im Rahmen einer Veranstaltung voraussichtlich am 24.09.2026 statt.

Der Preisträger/Die Preisträgerin ist berechtigt, den ausgezeichneten Bewerbungsgegenstand mit dem offiziellen Signet des AgraNova Innovationspreises 2026 zu kennzeichnen sowie bei der mit diesem verbundenen Innen- und Außendarstellung zu nutzen.

Der Preis kann widerrufen werden, wenn der Preisträger/die Preisträgerin sich als des verliehenen Preises unwürdig erweisen sollte. Im Falle eines Widerrufs ist der Preis zurückzugeben und das Preisgeld zurückzuerstatten. Mit dem Widerruf erlöschen alle Rechte aus der Preisverleihung.


Einverständnis der Wettbewerbsteilnehmer/innen
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen sind mit einer öffentlichen Berichterstattung, einschließlich der Veröffentlichung von Abbildungen und der Präsentation des Bewerbungsgegenstandes zur Preisverleihung sowie auf Veranstaltungen des Freistaates Thüringen oder der Träger (inkl. Internetauftritt), einverstanden.

Die Wettbewerbsteilnehmer/-innen versichern, dass durch die Veröffentlichung des Bewerbungsgegenstandes keine Rechte Dritter verletzt werden. Insofern wird der verantwortliche Veranstalter von Ansprüchen Dritter freigestellt.

Für alle Aktivitäten zum AgraNova Innovationspreis 2026 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Erfurt, den Februar 2026


Colette Boos-John
Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft
und Ländlichen Raum