Ausschreibung des AgraNova Innovationspreises der Thüringer Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft 2024

Ziel des Wettbewerbs

Innovationen sind die Grundlage von Fortschritt. Sie generieren Wachstum, wirtschaftlichen Erfolg und werden benötigt, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Landwirtschaft zu bewältigen. Ohne die Nutzung neuer Ideen und ständiges Weiterentwickeln von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen ist es heute kaum noch möglich im Wettbewerb zu bestehen. Deshalb sollte die Suche nach Innovationen Bestandteil jeder Unternehmensphilosophie sein.

Mit der regelmäßigen Auslobung des Preises sollen die Innovationsbereitschaft der Thüringer Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft gewürdigt und die Unternehmen animiert werden, weiter innovativ zu bleiben bzw. sich neu damit auseinanderzusetzen.

Träger

Gemeinschaftliche Träger des Innovationspreises 2024 sind:

  • das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und
  • die Thüringer Aufbaubank (TAB)

Verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbes ist die TAB.

Preisgeld

Der AgraNova Innovationspreis 2024 ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 € verbunden.

Verfahren

Das Wettbewerbsverfahren umfasst:

  1. Ausschreibung
  2. Bewerbung (Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen)
  3. Auswahlverfahren
  4. Sonderpreise
  5. Bekanntgabe Preisträger/-in und die Verleihung des Preises sowie der Sonderpreise

1. Ausschreibung

Die Veröffentlichung der Ausschreibung des Preises erfolgt:


2. Bewerbung

2.1 Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Verbände aus der Land,- Forst- und Ernährungswirtschaft sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen oder Kooperationen/Zusammenschlüsse von diesen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gelten im Rahmen dieses Wettbewerbes als Innovation (Bewerbungsgegenstand), wenn sie sich:

  • deutlich von bereits vorhandenen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen unterscheiden und
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung erfolgreich am Markt etabliert haben soweit dies nicht länger als zwei Jahre zurückliegt oder wenn sie vor einer voraussichtlich erfolgreichen Markteinführung innerhalb der nächsten sechs Monate stehen.


Die Innovation muss einen direkten Bezug zur Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft haben und überwiegend in Thüringen entwickelt und/oder gefertigt worden sein.

Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig und ausschließlich online spätestens bis zum 21.06.2024 unter: https://www.agranova.de einzureichen.

Bewerbungen, die nach diesem Termin eingehen, sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Die TAB überwacht die Einhaltung der Einreichungsfrist und entscheidet entsprechend.

2.2 Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen beinhalten:

  • vollständig ausgefüllter Online-Bewerbungsbogen
  • Fotos und eine Präsentation (PowerPoint, PDF), die eine Veröffentlichung der Bewerbung ermöglichen sowie ggf. weitere erläuternde Anlagen (Flyer, etc.)


Nach Abgabe der Bewerbung erhalten die Teilnehmenden eine elektronische Eingangsbestätigung. 

Die eingereichten Bewerbungsunterlagen müssen vollständig, verständlich und von einer solchen Qualität sein, dass eine Bewertung durch die Jury möglich ist. Andernfalls kann keine Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgen. Die TAB nimmt diese Prüfung vor und entscheidet entsprechend.

Zur Durchführung des Auswahlverfahrens müssen mindestens fünf Bewerbungen die vorstehend genannten Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen erfüllen. Wird diese Anzahl nicht erreicht, kann das Verfahren vorzeitig und ohne Verleihung des Innovationspreises 2024 bzw. der Sonderpreise beendet werden.

Wurden als Ergänzung der Bewerbungsunterlagen Modelle, Proben oder Ähnliches eingereicht, werden diese auf Verlangen soweit möglich zurückgegeben.

Bei Bedarf sollte der Jury zur Bewertung des Bewerbungsgegenstandes auch die Besichtigung vor Ort möglich sein. 

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.

Eine Erstattung von Bewerbungskosten erfolgt nicht. 

Fragen zum Wettbewerb können an die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner der Abteilung Agrarförderung bei der Thüringer Aufbaubank gerichtet werden:

Abteilungsleitung

Bärbel Beetz | Tel.: 0361 74 47 - 181
Baerbel.Beetz@aufbaubank.de

Udo Winzer | Tel.: 0361 74 47 - 552
Udo.Winzer@aufbaubank.de

Marlen Feustel-Stötzer | Tel.: 0361 74 47 - 321
Marlen.Feustel-Stoetzer@aufbaubank.de

Theresa Schulz | Tel.: 0361 74 47 - 457
Theresa.Schulz@aufbaubank.de

Jasmin Koch | Tel.: 0361 74 47 - 867
Jasmin.Koch@aufbaubank.de

3. Auswahlverfahren

3.1 Jury

Die Bewertung wird durch eine Jury vorgenommen, die aus maximal fünf von den Trägern des AgraNova Innovationspreises 2024 zu benennenden Personen besteht. 

Die Arbeitsweise der Jury wird durch eine Geschäftsordnung bestimmt.

Die Sitzungen und Beratungen der Jury finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung können die Juroren weitere unabhängige Sachverständige hinzuziehen. Sie besitzen eine beratende Funktion und haben kein Stimmrecht.

3.2 Bewertungskriterien

Für die Auswahl des/der Preisträgers/-in sind u.a. folgende Kriterien maßgebend:

  • Innovationsgrad (Neuartigkeit und Komplexität)
  • Reichweite der Innovation / Bedeutung bzw. Modellcharakter für die Land- oder Forstwirtschaft (regional, national, international)
  • Anwendungsmöglichkeit /Nutzen in der Land- oder Forstwirtschaft (Nische oder breites Anwendungsspektrum)
  • bei Produkten, die Herkunft der Rohstoffe in Verbindung mit der Energie- und Ressourceneffizienz (Anteil regional, national, international) 
  • Marktetablierung (bereits erfolgreich, steht kurz bevor, in Planung) bzw. Marktchancen (Studie, Vermarktungsplan, Marketing/Werbung angelaufen)
  • Beitrag zur Nachhaltigkeit der Land- oder Forstwirtschaft (Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, Tierwohl, Ressourceneffizienz)
  • Forschungsanteil bzw. Beteiligung wissenschaftlicher Einrichtungen (Komplexität, Schwierigkeitsgrad)

3.3 Entscheidung der Jury

Die Jury entscheidet mehrheitlich über die Vergabe des AgraNova Innovationspreises 2024. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Es werden keinerlei Begründungen für nicht ausgezeichnete bzw. nicht nominierte Bewerbungen abgegeben.

4. Sonderpreise

Neben der Verleihung des AgraNova Innovationspreises 2024 besteht unter allen eingereichten Bewerbungen auch die Möglichkeit der Verleihung von bis zu drei Sonderpreisen. Diese können durch Dritte gestiftet werden. Für die Art des Sonderpreises gibt es keine Vorgaben. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass der Stifter in keiner direkten oder indirekten Beziehung zu einer der eingereichten Bewerbungen steht.

Die Jury entscheidet unter Beteiligung der Stifter der Sonderpreise ebenfalls über die Verleihung der Sonderpreise.

5. Bekanntgabe des Preises und Preisverleihung

Die Entscheidung über den Gewinner/die Gewinnerin des AgraNova Innovationspreises 2024 wird den Bewerbern und Medien im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung bekannt gegeben. 

Die Preisverleihung findet durch die Träger des Preises im Rahmen einer Veranstaltung voraussichtlich am 26.09.2024 statt.

Der Preisträger/Die Preisträgerin ist berechtigt, den ausgezeichneten Bewerbungsgegenstand mit dem offiziellen Signet des AgraNova Innovationspreises 2024 zu kennzeichnen sowie bei der mit diesem verbundenen Innen- und Außendarstellung zu nutzen.

Der Preis kann widerrufen werden, wenn der Preisträger/die Preisträgerin sich als des verliehenen Preises unwürdig erweisen sollte. Im Falle eines Widerrufs ist der Preis zurückzugeben und das Preisgeld zurückzuerstatten. Mit dem Widerruf erlöschen alle Rechte aus der Preisverleihung.

Einverständnis der Wettbewerbsteilnehmer/innen

Die Wettbewerbsteilnehmer/innen sind mit einer öffentlichen Berichterstattung, einschließlich der Veröffentlichung von Abbildungen und der Präsentation des Bewerbungsgegenstandes zur Preisverleihung sowie auf Veranstaltungen des Freistaates Thüringen oder der Träger (inkl. Internetauftritt), einverstanden.

Die Wettbewerbsteilnehmer/-innen versichern, dass durch die Veröffentlichung des Bewerbungsgegenstandes keine Rechte Dritter verletzt werden. Insofern wird der verantwortliche Veranstalter von Ansprüchen Dritter freigestellt. 

Für alle Aktivitäten zum AgraNova Innovationspreis 2024 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Erfurt, den 8. Februar 2024

Susanna Karawanskij
Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft